Ökologische Baubegleitung

In ökologisch sensiblen Räumen stellen Baumaßnahmen eine besondere Herausforderung dar. Immer häufiger wird von den zuständigen Behörden eine fachkundige ökologische Baubegleitung eingefordert, welche die Umsetzung der Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen betreut und kontrolliert. Für den Auftraggeber und die ausführenden Firmen hat dies den Vorteil, dass sie sich auf einen in Umweltbelangen kompetenten Ansprechpartner vor Ort verlassen können. Damit werden Konflikte vermieden und ein positives Klima zwischen Behörden und Vorhabenträger geschaffen. Die Aufgaben der ökologischen Baubegleitung beginnen mit der Abstimmung der konkreten Bauausführungsplanung und enden mit der Dokumentation der fertiggestellten Baumaßnahme.

Vor Bauausführung

Im Rahmen der konkreten Baustellenplanung werden Bauablauf, Bauzeiten und geeignete Baustellenflächen mit dem AG, der Bauleitung und den ausführenden Firmen abgestimmt.

• Hinweise zur Optimierung der Ausführung durch geeignete Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen (Bauweisen, Gebäudegestaltung etc.)

• Überprüfung der geplanten Baustelleneinrichtung und Lenkung auf ökol. unbedenkliche Flächen

Während der Bauausführung

Für alle Beteiligten werden im Rahmen der Verfahrensbegleitung alle für das Verfahren und die Bauausführung entscheidenden Nebenbestimmungen aus den Genehmigungs- oder Zulassungsbescheiden sowie der entsprechenden Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, erläutert und aufgeführt.

• Startgespräch auf der Baustelle mit Erläuterung umweltrelevanter Aspekte

• Reagieren auf und Bewertung von Ergänzungen und Änderungen bei der Planung und Ausführung

• Die Vor-Ort-Präsenz beinhaltet Beratung und Dokumentation auf der Baustelle sowie Zustands- und Wirksamkeitskontrollen

• Überprüfung der geforderten Schutzmaßnahmen (z.B. Amphibienschutz, Gehölzschutz etc.)

• Überprüfung des Schutzes sensibler Biotope

• Überprüfung der Unbedenklichkeit der verwendeten Baustoffe und der Maschinen

Nach der Bauausführung

Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die getroffenen Vermeidung-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen evaluiert und die Wiederherstellungsmaßnahmen begleitet.

• Überprüfung der Wiederherstellung der Flächen gem. Zustand vor den Arbeiten

• Nachbilanzierung des ggf. zusätzlich notwendigen Kompensationserfordernisses

• Koordinierung der ggf. notwendigen Pflanz- und Wiedereingrünungsmaßnahmen

• Erstellung eines Abschlussdokumentation